1. Home
  2. /
  3. AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

M&H Systemtechnik GmbH
Eschborner Straße 4
D-61476 Kronberg

Geschäftsführer Markus Mikutta
(nachfolgend „Verkäufer“ genannt)

Tel.: 06173/3949608

E-Mail: info@mh-systemtechnik.com

Registergericht: Amtsgericht Königstein HRB 10750
USt-Id: DE 340 691 255

 

1. Geltungsbereich


Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, der Verkäufer hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern im Einzelfall nicht widersprochen hat.

 

2. Beschaffenheit der Ware, Technische Beratung, Verwendung und Verarbeitung


2.1. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die in den Produktbeschreibungen, Spezifikationen und Kennzeichnungen des Verkäufers beschriebene Beschaffenheit. Öffentliche Äußerungen, Prospekt- und Katalogangaben, Anpreisungen oder Werbung stellen keine Beschaffenheitsangaben zu der Kaufsache dar.

2.2. Die anwendungstechnische Beratung des Verkäufers in Wort, Schrift und durch Versuche erfolgt nach bestem Wissen, gilt jedoch nur als unverbindlicher Hinweis, auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter, und befreit den Käufer nicht von der eigenen Prüfung der vom Verkäufer gelieferten Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Anwendung, Verwendung, und Verarbeitung der Produkte erfolgen außerhalb der Kontrollmöglichkeiten des Verkäufers und liegen daher ausschließlich im Verantwortungsbereich des Käufers.

2.3. Bei den gebrauchten Waren handelt es sich um auf Funktion geprüfte Ware. Auf Verschleißteile wie u.a. elektrische Bauteile, Motoren, Relais, Dichtungen, gibt die Firma M&H Systemtechnik GmbH ausdrücklich keine Gewährleistung.

 

Bild- und Urheberrechte, Copyright


An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, der Verkäufer stimmt der Weitergabe an Dritte ausdrücklich zu. Waren, die auf Wunsch des Kunden bestellt, hergestellt oder umgebaut werden, sind vom Umtausch ausgeschlossen. Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Der Verkäufer behält sich technische Änderungen sowie Preisänderungen, die vor Vertragsschluss feststehen und dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt werden, vor.

4. Lieferung, Lieferzeit

 


4.1. Der Verkäufer ist jederzeit bemüht, so rasch wie möglich zu liefern. Feste Lieferfristen bestehen nicht. Die Lieferung erfolgt in der Regel innerhalb von 5 Werktagen unter Bezugnahme der jeweiligen Zahlungsmethode. Bei Vorkasse beginnt die Frist am darauffolgenden Werktag nach Zahlungseingang auf unserem Konto. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder anerkannten allg. Feiertag am Sitz des Verkäufers, so tritt an diese Stelle der nächste Werktag. Bei einer Bestellung von mehr als einem gleichen Artikel, ausdrückliche Benennung in der Artikelbeschreibung oder auf Kundenwunsch zusammengeführte Ware halten wir uns eine längere Lieferzeit als angegeben vor.

4.2. Soweit abweichend hiervon ein fester Liefertermin vereinbart ist, hat der Käufer im Falle des Verzugs der Lieferung eine angemessene Nachfrist von in der Regel vier Wochen zu setzen.

4.3. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung des Verkäufers bleibt vorbehalten.

4.4. Als Tag der Lieferung gilt der Tag, an dem die Ware das Werk oder ein Lager verlässt und, wenn dieser Tag nicht feststellbar ist, der Tag, an dem sie dem Käufer zur Verfügung gestellt wird.

4.5. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Verzugs sind ausgeschlossen, soweit der Firma M&H Systemtechnik GmbH nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

 

5. Gewährleistung, Sachmängel, Versandschaden


5.1. Soweit in diesen AGB oder im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen.

5.2. Für gebrauchte Waren, ausgenommen Verschleißteile, übernimmt der Verkäufer ein Jahr Gewährleistung, soweit sie nicht nachfolgend ausgeschlossen ist. Ansprüche wegen Sachmängeln sind ausgeschlossen, wenn der Mangel auf eine Verletzung von Bedienungs-, Wartungs- oder Einbauvorschriften, ungeeignete oder unsachgemäße Behandlung, natürlichem Verschleiß oder vom Kunden oder Dritten vorgenommene, unsachgemäße Eingriffe in den Kaufgegenstand zurückzuführen ist.

5.3. Falls die Sendung beschädigt bei Ihnen eintrifft, reklamieren Sie bitte unverzüglich beim Zusteller der Sendung und lassen Sie von diesem den Sachverhalt aufnehmen.

 

6. Höhere Gewalt, Vertragshindernisse


6. 1. Höhere Gewalt jeder Art, unvorhersehbare Betriebs-, Verkehrs- oder Versandstörungen, Feuerschäden, Überschwemmungen, unvorhersehbarer Arbeitskräfte-, Energie-, Rohstoff- oder Hilfsstoffmangel, Streiks, Aussperrungen, behördliche Verfügungen oder andere von der leistungspflichtigen Partei nicht zu vertretende Hindernisse, welche die Herstellung, den Versand, die Abnahme oder den Verbrauch verringern, verzögern, verhindern oder unzumutbar werden lassen, befreien für Dauer und Umfang der Störung von der Verpflichtung zur Lieferung oder Abnahme. Wird infolge der Störung die Lieferung und/oder Abnahme um mehr als acht Wochen überschritten, so sind beide Teile zum Rücktritt berechtigt. Bei teilweisem oder vollständigem Wegfall der Bezugsquellen des Verkäufers ist dieser nicht verpflichtet, sich bei fremden Vorlieferanten einzudecken. In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, die verfügbaren Warenmengen unter Berücksichtigung des Eigenbedarfs zu verteilen.

 

7. Preise, Zahlungsbedingungen, Versand- und Rücksendekosten


7.1. Die angegebenen Preise sind Nettopreise in Euro zzgl. der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.

7.2. Zahlungen erfolgen per Vorkasse.

7.3. Versandkosten richten sich nach Aufwand der Bestellung. Der Kunde trägt die Kosten einschl. Zoll und ggf. anfallender Steuern für eine Versendung des Kaufgegenstandes an einen anderen Ort als den Erfüllungsort.
Firmen- und Privatkunden beliefern wir ausschließlich gegen Vorkasse. Bei Abholung ist Barkassenzahlung möglich.

7.4. Nachträgliche Kürzungen des Kunden werden nicht akzeptiert. Auslieferung bei Vorkasse erfolgt erst nach Erhalt des vollständigen Rechnungsbetrages.

7.5. Der Käufer trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

 

8. Zahlung, Verzug


8.1. Unsere Rechnungen sind an dem in der Rechnung benannten Tag fix zur Zahlung fällig. Für den Fall, dass der Kunde seine Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig erfüllt, gerät er gemäß § 286 II Nr. 1 BGB in Verzug. Der Kunde schuldet ab Verzug an Zinsen in Höhe des gesetzlichen Verzugszinssatzes gem. § 288 BGB, soweit der Verkäufer nicht einen höheren Zinssatz nachweist, und als Unternehmer zusätzlich gemäß § 288 V BGB Beitreibungskosten in Höhe von 40,00 Euro. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch bleibt ausdrücklich vorbehalten.

8.2. Anzahlungen und Vorauszahlungen sind zuzüglich Umsatzsteuer zu leisten.

8.3. Zahlungen gelten erst dann als bewirkt, wenn der Betrag auf einem Konto des Verkäufers endgültig verfügbar ist.

8.4. Der Verkäufer behält sich vor, Zahlungen zur Begleichung der ältesten fälligen Rechnungsposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen und Kosten zu verwenden, und zwar in der Reihenfolge: Kosten, Zinsen, Hauptforderung.

8.5. Zurückbehaltung seitens des Käufers ist ausgeschlossen. Der Käufer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

8.6. Kommt der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, alle übrigen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer sofort fällig zu stellen.

8.7. Der Käufer hat alle Gebühren, Kosten und Auslagen zu tragen, die im Zusammenhang mit jeder gegen ihn rechtlich erfolgreichen Rechtsverfolgung des Verkäufers außerhalb Deutschlands anfallen.

 

9. Eigentumsvorbehalt


9.1. Die Waren gehen erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit dem Verkäufer, einschließlich Nebenforderungen, Verzugs- und Schadenersatzansprüche erfüllt hat. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.

9.2. Der Verkäufer ist berechtigt, ohne Nachfristsetzung und ohne Rücktritt vom Vertrag die Vorbehaltsware vom Käufer heraus zu verlangen, falls dieser mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer im Verzug ist. In der Rücknahme der Vorbehaltsware liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann, wenn der Verkäufer dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Tritt der Verkäufer vom Vertrag zurück, so kann er für die Dauer der Überlassung des Gebrauchs der Ware eine angemessene Vergütung verlangen.

9.3. Im Falle einer Verarbeitung der Vorbehaltsware wird der Käufer für den Verkäufer tätig, ohne jedoch irgendwelche Ansprüche wegen der Verarbeitung gegen den Verkäufer zu erwerben. Das Vorbehaltseigentum des Verkäufers erstreckt sich also auf die durch die Verarbeitung entstehenden Erzeugnisse. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit Waren verarbeitet, die sich im Eigentum Dritter befinden, oder wird die Vorbehaltsware mit Waren, die sich im Eigentum Dritter befinden, vermischt oder verbunden, so erwirbt der Verkäufer Miteigentum an den hierdurch entstehenden Erzeugnissen im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der im Eigentum Dritter befindlichen Waren. Erfolgt die Verbindung oder Vermischung mit einer Hauptsache des Käufers, so tritt der Käufer schon jetzt seine Eigentumsrechte an dem neuen Gegenstand an den Verkäufer ab, der dies annimmt.

9.4. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware für den Verkäufer sorgfältig zu verwahren, auf eigene Kosten instand zu halten und zu reparieren, sowie in dem von einem sorgfältigen Kaufmann zu verlangenden Rahmen auf eigene Kosten gegen Abhandenkommen und Beschädigung zu versichern. Er tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen hierdurch im Voraus an den Verkäufer ab, der dies annimmt.

9.5. Solange der Käufer seine Verbindlichkeiten gegenüber dem Verkäufer ordnungsgemäß erfüllt, ist er berechtigt, im ordentlichen Geschäftsgang über die Vorbehaltsware zu verfügen; dies gilt jedoch nicht, wenn und soweit zwischen dem Käufer und seinen Abnehmern ein Abtretungsverbot hinsichtlich der Kaufpreisforderung vereinbart ist. Zu Verpfändungen, Sicherungsübereignungen oder sonstigen Belastungen ist der Käufer nicht befugt. Beim Weiterverkauf hat der Käufer den Eigentumsübergang von der vollen Bezahlung der Ware durch seine Abnehmer abhängig zu machen.

9.6. Der Käufer tritt hierdurch alle sich aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ergebenden Ansprüche mit sämtlichen Neben- und Sicherungsrechten einschließlich Wechsel und Schecks im Voraus zur Sicherung aller für den Verkäufer gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung entstehenden Ansprüche an den Verkäufer ab, der dies annimmt. Wird Vorbehaltsware zusammen mit anderen Sachen zu einem Gesamtpreis veräußert, so beschränkt sich die Abtretung auf den anteiligen Betrag der Rechnung des Verkäufers für die mitveräußerte Vorbehaltsware. Werden Waren veräußert, an denen der Verkäufer gemäß vorstehender Ziffer 3 einen Miteigentumsanteil hat, so beschränkt sich die Abtretung auf denjenigen Teil der Forderung, der dem Miteigentumsanteil des Verkäufers entspricht. Verwendet der Käufer die Vorbehaltsware zur entgeltlichen Veredelung von im Eigentum eines Dritten befindlichen Sachen, so tritt er hierdurch im Voraus zum vorgenannten Sicherungszweck seinen Vergütungsanspruch gegen den Dritten an den Verkäufer ab.

9.7. Solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen fristgemäß nachkommt, ist er berechtigt, die Forderungen aus einem Weiterverkauf oder einer Veredelung selbst einzuziehen. Zu Verpfändungen und jedweden Abtretungen ist er nicht befugt.

9.8. Erscheint dem Verkäufer die Verwirklichung seiner Ansprüche gefährdet, so hat der Käufer auf Verlangen die Abtretung seinen Abnehmern mitzuteilen und dem Verkäufer alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware und abgetretenen Ansprüche hat der Käufer dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen.

9.9. Übersteigt der Wert, der dem Verkäufer zustehenden Sicherungen, die zu sichernden Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer um mehr als 20 %, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheit erfolgt durch den Verkäufer.

 

10.Haftung


10.1. Schadensersatzansprüche des Käufers – auch außervertraglicher Art – sind im Falle leicht fahrlässiger Pflichtverletzung des Verkäufers, der leitenden Angestellten und anderen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers ausgeschlossen, es sei denn, dass die Verletzung eine Pflicht betrifft, die für die Erreichung des Vertragszweckes von wesentlicher Bedeutung ist.

10.2. Für mittelbare sowie für im Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Schäden haftet der Verkäufer nur, wenn ein grobes Verschulden des Verkäufers oder eines leitenden Angestellten des Verkäufers vorliegt.

10.3. Jeder Schadenersatzanspruch ist auf vertragstypische Schäden begrenzt.

10.4. Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften, wie z.B. die Haftung bei der Übernahme einer Garantie oder das Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.

11. Datenspeicherung

Wir setzen Sie davon in Kenntnis, dass wir Ihre Daten soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzes zulässig elektronisch speichern und verarbeiten.

 

12. Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand; Wirksamkeitsklausel


12.1. Für alle Beziehungen zwischen dem Käufer und Verkäufer gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts.
Erfüllungsort für die Lieferung ist die jeweilige Versandstelle, für die Zahlung Kronberg.

12.2. Gerichtsstand ist für beide Teile Königstein. Der Verkäufer ist darüber hinaus berechtigt, seine Ansprüche an dem allgemeinen Gerichtsstand des Käufers geltend zu machen.

12.3. Sollten einzelne Klauseln dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.

 

13. Unwirksamkeit


Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen nichtberührt.

 

Widerrufsbelehrung


Widerrufsrecht – Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (M&H Systemtechnik GmbH, Straße: Eschborner Straße. 4, Ort: 61476 Kronberg, E-Mail: info@mh-systemtechnik.com, Tel.:06173/3949608) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs


Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an M&H Systemtechnik GmbH, Straße: Eschborner Straße 4, Ort: 61476 Kronberg zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Ware nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.

Ende der Widerrufsbelehrung

 

Informationspflicht gemäß Batteriegesetz (BattG)


Bitte geben Sie Ihre alten Batterien/Akkus, so wie es der Gesetzgeber vorschreibt, an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort ab. Die Entsorgung über den gewöhnlichen Hausmüll ist verboten und verstößt gegen das Batteriegesetz. Die Abgabe ist für Sie kostenlos. Gerne können Sie auch die bei uns erworbenen Batterien/Akkus nach dem Gebrauch auch an uns unentgeltlich zurückgeben. Bitte beachten Sie, dass die Rücknahme nur die Batterien/Akkus an sich, also keine Geräte mit eingebauten Batterien/Akkus umfasst. Die Rücksendung der Batterien/Akkus an uns muss in jedem Fall ausreichend frankiert erfolgen.

Rücksendungen von Batterien/Akkus sind zu richten an: M&H Systemtechnik GmbH, Eschborner Straße 4, 61476 Kronberg